Im Zuge der WEG Verwaltung bieten wir folgende Leistungen:

  • Vorbereitung und Durchführung von ordentlichen Eigentümerversammlungen oder gegebenenfalls außerordentlichen Eigentümerversammlungen
  • Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer
  • Führen der Beschluss-Sammlung
  • Erstellung des Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung
  • Buchführung/Rechnungslegung über die gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder (Wohngeld, Rücklage)
  • Mahnung/Inkasso der säumigen Wohngelder
  • Prüfung und Abschluss von Versorgungs-, Wartungs- und Versicherungsverträgen
  • Einholung und Prüfung von Angeboten zur Instandsetzung/Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Vergabe und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums
  • Schadenmeldung und Abwicklung von Versicherungsfällen am Gemeinschaftseigentum
  • Vertretung der Wohnungseigentümer gegenüber Dritten
  • Erstellung, Durchführung und Einhaltung der Hausordnung

Sie besitzen innerhalb der von uns verwalteten WEG eine Eigentumswohnung und möchten diese vermieten?

Auch in der Sondereigentums-Verwaltung bieten wir ein vollständiges Leistungsspektrum:

  • Inserieren der Immobilie in Internetportalen
  • Durchführung von Wohnungsbesichtigungen
  • Überprüfung von Mietinteressenten anhand Selbstauskünften, Verdienstbescheinigungen und Schufa-Auskünften
  • Abschluss des Mietvertrages
  • Durchführung der Wohnungsübergaben / Wohnungsabnahmen mit Erstellung von Protokollen
  • Verwaltung der Mietkautionen nach gesetzlicher Vorgabe
  • Prüfung und Durchführung von Mieterhöhungen
  • Abwicklung der Mieterkorrespondenz
  • Erstellung eines Wirtschaftsplanes
  • Erstellung und Durchführung der Betriebskostenabrechnung mit den Mietern
  • Buchführung des Mieterkontos
  • Mahnwesen bei säumigen Mietern
  • Einholung von Angeboten von Handwerkern bei eventuellen Instandhaltungsmaßnahmen
  • Auftragsvergabe und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Schadensmeldung und Abwicklung von Versicherungsfällen
  • Festlegung und Überwachung von Prüfintervallen technischer Anlagen

Der Beruf des Immobilienverwalters ist leider nicht geschützt und kann von jedem durchgeführt werden. Ich garantiere für die Qualität unserer Arbeit durch den Abschluss als IHK geprüften Immobilienfachwirtin und eine langjährige Berufserfahrung in der Bau- und Immobilienbranche.